Feste auf Gut Rechetsberg
Wenn Sie auf Gut Rechetsberg feiern, dann steht Ihnen der gesamte Gutshof einschließlich Ferienhäuser und 7000m² Rasenfläche exklusiv zur Verfügung. Sie sind also völlig sicher vor neugierigen Blicken Dritter und können das gesamte Areal ausschließlich für sich und Ihre Freunde nutzen.
Feiern Sie somit völlig ungestört und nutzen Sie den herrlichen Park für romantische Sommerfeste und Live Bands im Freien! Genießen Sie die uneingeschränkte Weite, die Ihnen oder Ihren Gästen auch die Möglichkeit gibt, sich für einen Moment 'abzuseilen' und bei Fackelschein durch den Park zu spazieren!
•Basissatz: 2999,--€
umfasst die Anmietung folgender Objekte:
- 1. Ca. 300m² Innenraum im Herrnhaus: Foyer mit 8m Höhe und großem Lüster, Gastraum, Cateringküche, Garderobe, WC Damen/WC Herrn
- 2. 75m² möblierte Bergterrasse mit Panoramablick
- 3. Ca. 350m² Wohnfläche auf zwei Ferienhäuser verteilt mit insgesamt 14 Betten, 7 Bädern und 2 Küchen
- 4. 2 Doppelzimmer mit Bad im Herrnhaus
- 5. Überdachter und möblierter Freisitz mit Säulen
- 6. Ca. 7000m² Rasenfläche um den Hof für Gesellschaften im Freien
- 7. Uriger Lagerfeuerplatz mit Sitzmöglichkeit
- 8. Grillplatz mit Sitzmöglichkeit
- 9. Parkplatz
•Zuzüglich Stuhlgeld/Person: 10,--€
Für die Bereitstellung komfortabler Bankettmöbel (runde Tische, eckige Tische, Stehtische, gepolsterte Bankettstühle)
•Zuzüglich Aufräumgebühr (Bestuhlung, Tische etc.), Nachreinigung und Müllentsorgungsgebühr (je nach Festgröße)
Extras (optional):
- 1. Cremefarbene Stuhlhussen (für feierliche Anlässe): 4,30--€/Stuhl
- 2. Stilvolle Tischdekoration (Tischdecken, Kerzenleuchter (silbern), edle Blumendeko mit Rosen und Edelstahl-Platzteller): 9,--€/Person
- 3. Bereitstellung von Geschirr, Gläsern und Besteck: 4,30 €/Person
- 4. Beleuchtung der Hofeinfahrt mit Ölfackeln: 76,--€
- 5. Beleuchtung des gesamten Areals mit Ölfackeln: 172,--€
- 6. Feuerkorb auf der Terrasse (wird bis 2 Uhr morgens am Brennen gehalten): 59,--€
- 7. Errichtung eines Lagerfeuers (wird bis 2 Uhr morgens am Brennen gehalten): 79,--€
- 8. Zusätzl.Sitzmöglichkeit im Freien (Stühle mit Hussen), auf Wunsch mit rotem Teppich: 7,--€/Stuhl
- 9. Edler Gartenpavillon im Park (Nachts mit Kerzenlicht erleuchtet): 195,--€
Der Mietbetrag ist im Voraus, spätestens am Tag der Veranstaltung zu bezahlen. Die Räumlichkeiten für die Feier (Foyer/Gastraum/Park) stehen Ihnen bereits einen Tag vor der Anmietung ab 16:00 Uhr zur Verfügung für evt. Dekorationsarbeiten und müssen einen Tag nach dem Fest bis spätestens 14:00 Uhr geräumt werden. Die beiden Ferienhäuser stehen am Tag der Veranstaltung ab 15:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Folgetag bis 12.00 Uhr geräumt werden. Desweiteren muss die Parkfläche von sämtlichen Unrat/Müll befreit übergeben werden. Gerne können Sie die Ferienhäuser auch länger anmieten, falls Sie einen Urlaub an Ihr Fest anschließen möchten. Sie haben besondere Wünsche oder Vorstellungen? Sprechen Sie uns einfach an, wir sind stets bemüht Ihr Fest genau nach Ihren Vorstellungen zu realisieren!
Zusätzliche Mietbedingungen:
- 1) Der Mieter verpflichetet sich die Räume pfleglich zu behandeln und in dem ursprünglich übergebenen Zustand zurückzugeben. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch ihn oder seine Gäste verursacht werden.
- 2) Kochen ist in der Catering-Küche nicht gestattet. Es dürfen lediglich Speisen erwärmt beziehungsweise warm gehalten werden, oder auch im vorhandenen Kühlschrank gekühlt werden.
- 3) Die Ausgänge müssen während der Veranstaltung zugänglich bleiben. Der Weg dorthin darf nicht versperrt werden.
- 4) Der Mieter stellt den Vermieter von jeglicher Haftung für Begebenheiten während der Mietzeit frei.
- 5) Es ist eine Musikanlage in den Räumlichkeiten vorhanden, die auch verwendet werden muss. (Mikrophon voranden) Zusätzliche Boxen, sowie Verstärker nur nach vorheriger Absprache.
- 6) Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass der Vermieter dies zu verantworten hat, so behält der Vermieter den Anspruch auf Zahlung von 70% des vollen Nutzungsentgeltes.
- 7) In Fällen höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen, die das zur Verfügung stellen der Räume durch den Vermieter unmöglich machen, entbinden den Vermieter von den Verpflichtungen dieser Vereinbarung, ohne dass hierdurch Ansprüche des Mieters an den Vermieter entstehen.